Barrierefreiheitserklärung

Die LÜW GmbH & Co. KG als Betreiber der Website ist bestrebt, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.luew-ostsee.com/.

Veröffentlichung der Website
Diese Website wurde am [Datum der Erstveröffentlichung] veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am [Datum der letzten Aktualisierung] in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter: [E-Mail-Adresse]

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 12a BGG in Verbindung mit der BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer eigenen Bewertung vom 12.06.2025. Ergebnis der Überprüfung: Die Website ist mit den vorgenannten Rechtsvorschriften teilweise vereinbar. Es wurden verschiedene Bereiche identifiziert, die noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nummer Prüfkriterium Bewertung Mangel
9.1.4.4 Text auf 200 % vergrößerbar Nicht konform Viewport-Meta-Tag mit user-scalable=no oder maximum-scale < 2, verhindert Zoom für sehbehinderte Nutzer.
9.1.1.1a Alternativer Text für Bedienelemente Teilweise konform Mehrere Bilder mit identischem alt-Text auf der Seite.
9.1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet) Nicht konform Video vorhanden, aber kein Transkript oder unzureichend gekennzeichnet.
9.1.2.1 Nur-Audio und Nur-Video (aufgezeichnet) Nicht vollständig geprüft Video erkannt – automatische Prüfung kann mögliche Probleme nicht erfassen.
9.2.1 Ohne Maus nutzbar Nicht vollständig geprüft Slider erkannt – häufige Probleme bei Bedienbarkeit und Sichtbarkeit.
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar Teilweise konform Inhalte sind per aria-hidden=“true“ für Screenreader ausgeblendet.
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar Teilweise konform Weitere Sektion ist für Screenreader unsichtbar (vermutlich ungewollt).
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar Teilweise konform Ein weiterer Abschnitt ist für Screenreader nicht lesbar.
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar Teilweise konform Noch ein Abschnitt ist durch aria-hidden=“true“ blockiert.
9.3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus Teilweise konform Externer Link öffnet neues Fenster, ohne Nutzer vorher zu informieren.
9.3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus Teilweise konform WhatsApp-Link öffnet neues Fenster, ohne Hinweis im Text.
9.1.3.1d Inhalt gegliedert Teilweise konform Ein <p>-Tag ist leer – kann Screenreader verwirren.

Unverhältnismäßige Belastung
Die vollständige und sofortige Behebung aller Barrieren ist aufgrund technischer Komplexität und begrenzter Ressourcen aktuell nicht vollständig möglich. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, Verbesserungen umzusetzen.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Einige eingebettete Inhalte von Dritten (z.B. Karten, externe Links, Social Media) liegen außerhalb des direkten Einflussbereichs der LÜW GmbH & Co. KG und sind möglicherweise nicht barrierefrei.

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
[Zuständige Durchsetzungsstelle je nach Bundesland]
[Adresse]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

Schlichtungsverfahren
Wird nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Dann können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle unterstützt bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie unter: [entsprechende URL je nach Bundesland]
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
E-Mail: [E-Mail-Adresse der Schlichtungsstelle]
Post: [Postadresse der Schlichtungsstelle]

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.06.2025 überprüft.